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Kredite kündigen – Rechte und Pflichten des Kreditnehmers
Es gibt Kredite, die man über Jahre, teilweise sogar über Jahrzehnte abschließt. Die Lebenssituation kann sich schnell ändern, sodass ein vor Jahren geschlossener Kredit weniger attraktiv sein kann, als initial gedacht. Ebenso kann es vorkommen, dass es bessere Darlehensangebote gibt, sodass Kunden die derzeitigen Kredite kündigen möchten. Sofern ein Geldinstitut einen Verbraucher Geld leiht, kann dieser Vertrag grundsätzlich aufgelöst werden – unter Berücksichtigung eventueller Fristen. Die Kündigung erfolgt allerdings nur dann, wenn der Darlehensnehmer die gesamte noch fällige Restsumme binnen zwei Wochen gezahlt hat. Ob man Kredite sofort kündigen kann oder eine Frist einhalten muss, hängt von der Darlehensart ab. So sollte man unbedingt auf die Zinsfestschreibung achten.
Kredite kündigen – durch den Kreditgeber
Wie auch für Kreditnehmer bieten sich für Darlehensgeber unter bestimmten Umständen Möglichkeiten, einen Kredit vorzeitig zu kündigen. Dies geschieht in der Praxis allerdings zumeist nur dann, wenn ein Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. Ist der Verbraucher mit mindestens zwei Teilzahlungen ganz oder sporadisch in Verzug geraten, bieten sich für den Kreditgeber einige Optionen. In Einzelfällen müssen Darlehensgeber auch ohne Verschulden des Kunden Kredite kündigen – beispielsweise bei einer Insolvenz des Unternehmens. In diesem Fall muss der Kreditgeber allerdings Rücksicht auf den Kunden nehmen – vor allem in Bezug auf die Rückzahlungsmodalitäten.
Kredite kündigen – Produkte im Detail
Darlehen ohne Zinsfestschreibung können ebenso wie Ratenkredite unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Darlehen mit Zinsfestschreibung sind hingegen erst dann kündbar, wenn die Zinsbindung endet – zumeist ebenfalls unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Dispositionskredite und sonstige Kontokorrentdarlehen sind hingegen jederzeit kündbar. Generell gilt, dass längerfristige Kredite nicht so schnell gekündigt werden können wie Darlehen mit kurzer Laufzeit. Relevant ist, ob Darlehensgeber und Darlehensnehmer einen fixen Zinssatz für eine bestimme Zeit definiert haben. In diesem Zeitraum ist es schwer, Kredite zu kündigen. Man sollte in diesem Zusammenhang stets den individuellen Vertrag und die darin angeführten Fristen sichten und gegebenenfalls mit der Rechtslage in Deutschland vergleichen.

![header=[Weitere Informationen] body=[Angaben gem. §6a PAngV:<br><br>
Die Kreditkonditionen sind bonitätsabhängig<br><br>
<u>Mindestangaben:</u><br>
Nettodarlehensbeträge: 1.000 - 50.000 Euro<br>
Eff. Jahreszins p.a.: 3,99 - 9,99%<br>
Sollzinssatz gebunden p.a.: 3,92 - 9,56%<br>
Laufzeiten: 36 - 84 Monate<br>
Bearbeitungsgebühr: 0,00%<br><br>
<u>Repräsentatives Beispiel:</u><br>
Nettodarlehensbetrag: 10.000 Euro<br>
Laufzeit: 36 Monate<br>
Eff. Jahreszins p.a.: 6,20%<br>
Sollzinssatz gebunden p.a.: 6,03%<br>
Bearbeitungsgebühr: 0,00%<br><br>] cssbody=[fATools-info_body fa_fATools-info_body] cssheader=[fATools-info_header fa_fATools-info_header]](http://www.financeads.net/tools/img/info_zentral.gif)

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